VW Arteon Leasing | Coupe | Günstige Leasing Angebote
VW Arteon Leasing: Günstige Leasing-Konditionen für alle VW Arteon Modelle
Sound, Design, Eleganz – der Arteon verkörpert Fahrkultur in Reinform. Der sogenannte Fastback ist ein Autotraum mit vielen serienmäßigen Extras. Übrigens als Fastback werden Fahrzeuge betitelt, bei denen das Heck fließend ins Dach übergeht. Ein untrügliches Zeichen für dynamischen sportlichen Fahrspaß, der durch seinen langen Radstand noch gepusht wird. Mit einem günstigen Leasingvertrag können auch Sie die unverwechselbare Persönlichkeit eines VW Arteon mit seinen unterschiedlichen Ausstattungsvarianten erleben. Profitieren Sie von den verschiedenen Leasingmodellen beim Volkswagen Leasing!
VW Arteon günstig leasen:
Der neue Arteon: Souverän, Athletisch, kraftvoll und elegant: Einer der alle Sinne anspricht:
- 4 Leichtmetallräder „ Cardiff“ 7,5 J x 17
- Multifunktionslenkrad und Active Info Display. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick: Drehzahlmesser, Tacho, Darstellung der Assistenzsysteme und detaillierte Fahrdaten
- Kofferraum mit Easy Open
- LED-Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht inklusive Tagfahrlicht
- Top-Komfortsitze vorn
- Dekoreinlagen „Piano Black“ für Mittelkonsole
- Progressivlenkung
VW Arteon Elegance günstig leasen:
Der neue Arteon Elegance: Der smarte Eyecatcher mit Fokus auf ein besonders edles Design:
- Sitzmittelbahnen in Alcantara, Sitz-Wangeninnenseiten in Leder „Vienna“
- Multifunktionsanzeige „Premium“ mit mehrfarbigem Display
- 4 Leichtmetallräder „Muscat“ 8 J x 18 in schwarz, Oberfläche glanzgedreht
- Elektronische Differenzialsperre XDS
- Rückleuchten in LED-Technik mit dynamischer Blinkleuchte
VW Arteon R-Line günstig leasen:
Der neue Arteon R-Line: Ein reinrassiger Sportler, der aus jedem Blickwinkel Dynamik und Ästhetik signalisiert
- 4 Leichtmetallräder „Sebring“ 8 J x 18 in Grau Metallic
- R-Line Multifunktions-Sportlenkrad in Leder, mit Schaltwippen
- Sitzmittelbahnen in Alcantara, -wangeninnenseiten in Leder „Vienna“, „R-Line“-Logo auf den Vordersitzen
- Rückleuchten in LED-Technik, mit dynamischer Blinkleuchte
- Adaptive Fahrwerksregelung DCC
Bei uns erhalten Sie jede Art von individuellem Arteon Leasing:
- Leasing Angebote VW Arteon mit Anzahlung
- Leasing Angebote VW Arteon mit Sonderzahlung
- Leasing Angebote VW Arteon ohne Anzahlung
- Leasing Angebote VW Arteon ohne Sonderzahlung
- Geschäftskunden Leasing VW Arteon
- Geschäftsleasing VW Arteon
- Gewerbeleasing VW Arteon
- Privatkunden Leasing VW Arteon
- Privatleasing VW Arteon
VW Leasing: Woher kommt es, was steckt dahinter und für wen ist es besonders interessant? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick, inklusive kleinem Leasing-ABC.
Andienungsrecht: Mit dem „Andienungsrecht“ hat der Leasinggeber das Recht, nach Vertragsende das Fahrzeug an den Leasingnehmer zu verkaufen. Der Preis wird im Vertrag festgelegt. Achtung: Der Leasingnehmer verpflichtet sich zum Kauf, sollte ein „Andienungsrecht“ vertraglich vereinbart werden.
Anzahlung: Ein Betrag, der bei Vertragsbeginn gezahlt wird und damit die monatlichen Leasingraten reduziert. Es sind auch Leasingverträge ohne Anzahlung möglich.
Bonitätsprüfung: Mit dieser Prüfung holt sich der Leasinggeber, oder das hinzugezogene Kreditinstitut, Informationen zur Zahlungsfähigkeit des potenziellen Vertragspartners.
Gap: Das Gap, also das Loch, die Lücke benennt im Zusammenhang mit Leasingverträgen eine Finanzierungslücke. Diese Finanzierungslücke entsteht bei Diebstahl oder Totalschaden des Leasingfahrzeugs, da die Versicherung nur den Zeitwert bezahlt.
Halter: Fahrzeughalter bei einem Leasingvertrag ist der Leasingnehmer. Eigentümer ist und bleibt der Leasinggeber. Der „Halter“ ist für die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.
Kilometervertrag: Bei diesem Leasing-Vertragsmodell wird ein Kilometerlimit vereinbart. Sollte die verabredete Laufleistung am Vertragsende überschritten sein, muss der Leasingnehmer die zuviel gefahrenen Kilometer nachzahlen. Der Betrag für die Extra-Vergütung der Kilometer wird vertraglich festgelegt.
Leasingrate: Hier handelt es sich um die monatlich zu bezahlende Fahrzeugmiete.
Leasingsonderzahlung: Wird eine Leasingsonderzahlung vereinbart, ist diese zu Vertragsstart zu entrichten. Ihr Zweck: Die monatlichen Leasingraten senken. Die Leasingkosten setzen sich aus der Leasingsonderzahlung und den Leasingraten zusammen.
Restwertvertrag: Bei diesem Leasingmodell einigen sich die Vertragspartner vor Vertragsabschluss auf eine Restwertsumme. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird mittels eines unabhängigen Gutachters die tatsächliche Restwertsumme ermittelt. Liegt diese unter dem vereinbarten Restwert, sprich ist das Fahrzeug in einem schlechteren Zustand (beispielsweise durch Unfall etc.), muss der Leasingnehmer die Differenz an den Leasinggeber bezahlen.
Restwertanalyse: Um bei einem Restwertvertrag den tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsende ermitteln zu können, beurteilt ein Gutachter das Leasingfahrzeug. Damit wird festgestellt/analysiert ob der vertraglich vereinbarte Restwert eingehalten werden konnte.
Serviceleasing: Wer möchte, kann die Kosten für Inspektionen, Austausch von Verschleißteilen oder Versicherungen in die monatlichen Kosten einrechnen. Das Serviceleasing ist dann Teil des Leasingvertrags und wird schriftlich festgehalten.
Zahlungsverzug: Sollte der Leasingnehmer zwei Monate die vereinbarten Leasingraten nicht überwiesen haben, spricht man von Zahlungsverzug. Der Leasingnehmer hat, je nach Vertrag, das Recht das Vertragsverhältnis zu kündigen und kann das Leasingfahrzeug zurückfordern.
Woher kommt Leasing?
Wer hat´s erfunden? Die USA! Volkswagen fand die Idee gut und hat diese Art des Nutzungsüberlassungsvertrages 1996 als erster Autohersteller in Deutschland eingeführt. Damit ermöglichte VW die Chance einen Neuwagen zu fahren, ohne diesen kaufen zu müssen, sondern nur seine Nutzung für einen Zeitraum zu mieten. Am Vertragsende wechselten von Beginn an viele Leasingnehmer auf ein neues Modell und schlossen damit einen neuen Leasingvertrag ab. Sogenannte Nutzungsüberlassungsverträge erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit! Laut statistischem Bundesamt haben die Deutschen im vergangenen Jahr über 60 Milliarden Euro für Leasing ausgegeben und über 70 Prozent aller Autos in Deutschland gehören Kreditinstituten.
Leasing für Privatpersonen
Leasing, aber das ist doch nur was für Firmen ... Eben nicht. Ein Privatleasing stellt durchaus eine günstige Möglichkeit dar, immer die neuesten Fahrzeugmodelle fahren zu können, mit allen technischen Raffinessen und Sicherheits-/Assistenz-Erweiterungen, die mit jedem neuen Modell erweitert und verfeinert werden. Je nach Situation kann sogar ein Leasing ohne Anzahlung gewählt werden, um weiterhin volle finanzielle Flexibilität zu behalten. Letztendlich ist vor Unterzeichnung eines Leasingvertrages die Frage wichtig welches Leasingmodell für Sie perfekt passt: Kilometervertrag oder Restwertvertrag. Nutzen Sie beim Privatleasing alle Möglichkeiten der flexiblen Vertragsgestaltung. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Termin mit den Leasing-Experten beim Autohaus Schürer. Unser Team berät Sie gerne und bietet maßgeschneiderte Privatleasingangebote.
Leasing für Unternehmen
Ganz klar: Leasingverträge sind in vielen Fällen eine lohnende Alternativ zum Ratenkauf. Neben der Tatsache, dass die monatlichen Kosten gut kalkulierbar sind, fallen bei Vertragsbeginn wesentlich geringere Anzahlungen/Sonderzahlungen an. Das Unternehmen bleibt liquide. Bei finanziellen Engpässen müssen die Fahrzeuge nicht unter Wert verkauft werden. Darüber hinaus kann buchhalterisch betrachtet die monatliche Leasingrate als Betriebsausgabe abgesetzt werden, sofern das Unternehmen der Leasingnehmer ist. Je nach Leasingmodell kann der Arbeitgeber seine günstigen Konditionen als Großkunde an seine Arbeitnehmer übertragen. Die monatliche Leasingrate wird über die Gehaltsabrechnung direkt in Abzug gebracht. Das Unternehmen verfügt über einen modernen Fuhrpark, deren Fahrzeuge befinden sich immer auf dem neuesten Stand der Technik.
Volkswagen Leasing: die vertraglichen Verpflichtungen
Als Fahrzeughalter haben Sie die Pflicht die Verkehrs- und Betriebssicherheit für ihr Leasingfahrzeug zu übernehmen. Sie müssen für etwaige Schäden aufkommen bzw. für den Verlust des Fahrzeugs aufkommen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll auf eine Gewährleistung oder Garantie im Vertrag zu bestehen. Diese Klausel kommt in der Regel für die unvorhersehbaren Fälle auf. Auch verlangt der Leasinggeber, dass Sie die im Scheckheft festgelegten Inspektionen einhalten. Tipp: Für Reparaturen, Inspektionen können Sie ein Serviceleasing abschließen, der monatliche Betrag wird auf die Fahrzeugleasingrate aufgeschlagen.
Nach Vertragsablauf werden die Vertragsvereinbarung überprüft, den Sie vereinbart haben: Kilometer- oder Restwertvertrag. Vertragspartner mit einem Kilometer-Leasingmodell haben bei Vertragsabschluss eine Kilometerprognose bzw. ein Kilometerlimit schriftlich fixiert. Vereinbarung und die tatsächlich gefahrenen Kilometer werden verglichen. Haben Sie die Laufleistung überschritten, müssen Sie die Differenz bezahlen. Der Satz dafür ist vertraglich festgelegt.
Wenn Sie als Leasingmodell einen Restwertvertrag vereinbart haben, wird nach Vertragsablauf ein Gutachten erstellt, das den tatsächlichen Restwert ermittelt. Sollte der Restwert unterschritten werden ist die Differenz, wie im Vertrag festgesetzt, zu erstatten. Der Restwert kann empfindlich leiden unter: Lackschäden, übermäßigem Verschleiß der Sitzpolster, Glasschäden etc.
Wenn Sie ihr Leasingfahrzeug hingegen in einem Top-Zustand zurückgeben und der Restwert besser ist als von Ihnen prognostiziert, dann erhalten Sie als Leasingnehmer eine Auszahlung. Es lohnt sich also soweit möglich pfleglich mit seinem Leasingfahrzeug umzugehen und gegebenenfalls die Prognosen bei Vertragsabschluss zurückhaltender zu wählen.
Sie haben noch Fragen zum Leasing? Dann sprechen Sie mit den Experten vom Autohaus Schürer und vereinbaren Sie am Besten gleich noch einen Termin und lassen Sie sich in aller Ruhe die verschiedenen Leasingmodelle persönlich erklären.