Die-E-Pramie-Was-wird-gefordert-und-wie-funktioniert-die-Forderung-4768383
Um die selbst gesteckten ehrgeizigen Ziele zu erfüllen, hat die Bundesregierung beschlossen die Elektromobilität stärker zu fördern. In Form einer E-Auto-Prämie soll so der Kauf von Elektro-Autos für die Kunden attraktiver gemacht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium will dafür bis zu 600 Millionen Euro zur Verfügung stellen und den Kauf von rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen mit 4.000 Euro fördern. Plug-In Hybride (mit externer Lademöglichkeit) sollen mit 3.000 Euro gefördert werden. Das Programm läuft bis zur vollständigen Ausschüttung der Gesamtsumme oder bis zum Jahr 2019. Bedingung für einen Anspruch auf Förderung ist, dass der Netto-Listenpreis des Basismodells unter 60.000 Euro liegt. Förderfähig sind Kauf und Leasing-Modelle.
Wo finde ich die Unterlagen?
Ähnlich wie bei der Abwrackprämie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Zuteilung der Förderung zuständig. Das Förderprogramm für den Absatz elektrisch getriebener Fahrzeuge gilt nur für Fahrzeuge, die nach dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Genau wie bei der Abwrackprämie gilt demnach auch hier: Ist man zu spät, dann ist der Fördertopf eventuell schon erschöpft. Die nötigen Formulare finden Sie hier:
https://fms.bafa.de/BafaFrame/umweltbonus
Um die Förderung zu erhalten, muss eine Rechnungskopie vom Händler und ein Nachweis über die Zulassung (Fahrzeugschein und Brief, ausgestellt auf den Antragssteller) eingereicht werden. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Folgende komplett elektrisch angetriebene VW Modelle sind förderberechtigt:
Außerdem folgende Plug-In-Hybrid Modelle:
Was steckt hinter dem Förderprogramm?
Mit diesem Förderprogramm versucht die Bundesregierung weiter daran zu arbeiten, das Ziel von einer Million zugelassenen E-Autos im Jahr 2020 zu erreichen. Langfristig soll so der Ausstoß von CO2 verringert werden und die Nachfrage nach umweltschonenden Fahrzeugen gesteigert werden. Daher sind auch Fahrzeuge förderfähig, die keine oder weniger als 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer aufweisen, wie etwa Brennstoffzellen Fahrzeuge.