VW Leasing Angebote – Top Privatleasing & Gewerbeleasing
VW Leasing – so funktioniert es:
Die VW Leasing Angebote zeigen per Klick auf das Fahrzeug sofort alle aktuellen VW Aktionen und Leasingraten der VW Bank. Der einfache Volkswagen Leasing Rechner konfiguriert Ihr Privatleasing-, Geschäftsleasing oder Gewerbeleasing-Angebot je nach Wunsch mit oder ohne Anzahlung. Jetzt VW leasen und top Rabatte sichern!
Wie funktioniert Leasing?
Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing werden die Raten auf der prognostizierten Kilometerleistung errechnet. Haben Sie das Auto pfleglich behandelt und sind keine größeren Schäden entstanden, können Sie den Wagen nach Ablauf der Vertragszeit einfach zurückgeben. Allerdings sollten Sie bei dieser Variante immer den Kilometerstand im Blick haben. Sollten Sie mehr Kilometer zurücklegen, als im Vertrag vereinbart, fallen pro Kilometer weitere Kosten an, die im Vertrag vorher vereinbart werden.
Restwertleasing
Sollte sich bei Ihnen die Kilometerleistung nicht so einfach voraussagen lassen, dann sollten Sie die Restwertleasing Variante prüfen. Hier ist bei Vertragsende maßgeblich, welchen Wert das gebrauchte Fahrzeug noch besitzt. Hier wird eine Analyse zum Beispiel nach der Schwacke-Liste vorgenommen. Jetzt wird die Differenz zwischen der Restwert-Prognose zu Beginn des Vertrags und dem tatsächlichen Restwert nach Ablauf des Vertrages festgestellt. Dabei spielen Faktoren wie Automarke, Modell, Ausstattung und Laufzeit des Vertrages die maßgebliche Rolle. Wichtig ist hier, die Restwertprognose im Vertrag äußerst realistisch vorauszusagen. Denn sollte der reale Restwert bei Vertragsende unter dem prognostizierten Wert liegen, müssen Sie als Leasingnehmer die Differenz bezahlen. Wählen Sie ein gefragtes Auto mit guter Ausstattung, steigt der voraussichtliche Wiederverkaufswert und die Leasingraten werden entsprechend günstiger.
Leasing Vorteile
Leasing-Vorteile im Überblick:
- Kalkulierbare Kosten dank planbarer Leasingraten
- Keine Anfangsinvestition
- Kein Reparaturrisiko
- Verschiedene Leasing-Laufzeiten zur Auswahl
- Wahl zwischen Restwert- und Kilometerleasing
- Immer das neueste Modell verfügbar
- Immer die neueste Abgasnorm, dadurch geringere Kfz-Steuer
- Verbesserung der Eigenkapitalquote
Leasing Nachteile
Beim Restwertleasing kann es passieren, dass das Fahrzeug den veranschlagten Restwert unterschreitet – zum Beispiel durch Unfallschäden – und die Differenz zum vereinbarten Betrag dann selbst beglichen werden muss. Unser Tipp: Schließen Sie eine Vollkasko-Versicherung mit GAP Deckung ab. (GAP = engl. Lücke zwischen Markt und Buchwert)
Beim Kilometerleasing kann es sein, dass das Fahrzeug die vereinbarte Kilometerleistung überschreitet und so für die Mehrkilometer eine Nachzahlung anfällt.
Gewerbeleasing
Für Firmen lohnt sich Gewerbeleasing als Alternative zum Ratenkauf in den meisten Fällen. Ein Leasingmodell sieht sogar vor, dass der Unternehmer die günstigen Konditionen beim Leasing auf seine Arbeitnehmer überträgt. Der Arbeitnehmer bezahlt hier die Leasingrate von einem Teil seines Gehalts und profitiert von dem Gewerbekundenrabatt seines Arbeitgebers.
Least eine Firma selbst Fahrzeuge, können die Leasingraten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zudem muss der Betrieb keine hohen Summen in Fahrzeuge investieren, die bei finanziellen Engpässen möglicherweise unter Wert verkauft werden müssen, um Liquidität zu erhalten. Unternehmen verfügen durch Firmenleasing immer über repräsentative Fahrzeuge auf dem neuesten Stand der Technik.
Privatleasing
Privatleasing ist eine sehr attraktive Art, einen neuen Volkswagen zu fahren und sich um nichts kümmern zu müssen – einfach per monatliche Leasingrate das Fahrzeug nutzen und kein wertvolles Kapital binden. Bei privatem Leasing sollten Sie genau abwägen, wie viele Kilometer Sie durchschnittlich im Jahr fahren und welche Faktoren sonst noch bei der Fahrzeugnutzung wichtig für Sie sind. Denn während beim Geschäftswagen-Leasing meist Standardverträge passen, gibt es beim Privatleasing eine gewisse Flexibilität, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen eingehen kann.
Leasingvertrag
Grundsätzlich sind Sie durch den Leasingvertrag dazu verpflichtet, das Fahrzeug gut zu behandeln und für Schäden oder sogar den Verlust des Autos aufzukommen. Deshalb sollten Sie auf eine Gewährleistung oder Garantie achten, die solche unvorhersehbaren Fälle abdeckt. Zudem haben Sie als Leasingnehmer die Pflicht, das Fahrzeug zu versichern. Dabei ist zu einer Vollkaskoversicherung zu raten, da es sich beim Leasing um neuwertige Fahrzeuge oder um Jahreswagen handelt.
Dazu verlangt der Leasinggeber von Ihnen als Leasingnehmer, die anstehenden Inspektionen einzuhalten und das Führen eines lückenlosen Scheckheftes.
Wenn Sie das Leasingfahrzeug am Laufzeitende zurückgeben, werden die im Vertrag festgehaltenen Details überprüft. Jetzt kommt es auf die Vertragsart an, die Sie geschlossen haben: Kilometerleasing oder Restwertleasing.
Bei letzterer Vertragsart holt der Leasinggeber ein Mehr- / Minderwertgutachten zum zurückgegebenen Fahrzeug ein, das Aufschluss gibt über den Restwert. Wie im Vertrag festgehalten, müssen sie die eventuelle Differenz zum vereinbarten Restwert aus eigener Tasche zahlen. Negativ auf den Restwert wirken sich Dinge aus wie zum Beispiel übermäßiger Verschleiß der Sitzpolster, Schäden am Lack, Verfärbungen am Dachhimmel durch Nikotin oder Schäden an der Verglasung des Autos. Ist das Fahrzeug dagegen in einem Top Zustand und der Restwert besser als prognostiziert, so erhält der Leasingnehmer eine entsprechende Auszahlung.
Hat der Leasingnehmer ein Kilometerabrechnungsmodell gewählt, werden die Kilometerprognose mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern verglichen. Die Differenz wird mit dem vereinbarten Satz multipliziert. Daraus ergibt sich ein positiver oder negativer Betrag für den Leasingnehmer.
Leasing Vertraglaufzeit
Andienungsrecht
Anzahlung - Sonderzahlung
Bonitätsprüfung
Halter
Serviceleasing
Zahlungsverzug
Leasingrate
Entscheidend bei der Berechnung der Leasingrate ist der Ratenfaktor. Der wird vom Leasingunternehmen festgelegt und ist nicht verhandelbar. Der Ratenfaktor ist das Ergebnis einer komplizierten mathematischen Formel, die sich aus dem aktuellen Zinssatz, der Laufzeit, der Restwertprognose und eventuellen Sonderzahlungen zusammensetzt. Dieser Ratenfaktor wird mit dem Anschaffungswert multipliziert und durch 100 geteilt. Jetzt können mit dieser Formel und dem Wissen um den Ratenfaktor verschiedene Varianten durchgerechnet werden. Verschiedene Laufzeiten oder unterschiedliche Anschaffungspreise ergeben jeweils neue Leasingraten, die mit der Veränderung der genannten Variablen gehoben oder gesenkt werden können.
Leasingrate senken
Leasing Angebote
Viele Leasing Angebote klingen auf den ersten Blick günstig. Doch wie bei jedem Vertrag sollten Sie vor der Unterschrift sorgfältig prüfen, ob Sie alle Vertragsbestandteile verstanden haben. Sind Sie unsicher, nehmen Sie unbedingt eine Beratung bei Autohaus Schürer in Anspruch. Das schützt Sie davor, am Ende der Leasingzeit auf Vertragsklauseln aufmerksam zu werden, die dann möglicherweise Kosten verursachen. Sie sollten sich bewusst sein, welche Abnutzungsspuren das Fahrzeug aufweisen darf, wie viele Kilometer mit dem Auto zurückgelegt werden dürfen und wer für eventuelle Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten aufkommt.
Leasing Rückgabe
Die Leasing Rückgabe ist die Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit.
Der Leasingnehmer ist Halter des Fahrzeuges und war in dieser Funktion verantwortlich für die Instandhaltung. Wurde das Fahrzeug beschädigt, ist er grundsätzlich verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, also das Fahrzeug wieder Instand zu setzen. Bei der Rückgabe stellt sich die Frage: Liegt ein Schaden vor oder handelt es sich um normalen Verschleiß, der aus dem Gebrauch resultiert? Je nach Vertrag gelten kleine Dellen, Schrammen oder Kratzer im Lack als normale Gebrauchsspuren – allerdings fängt die unterschiedliche Einschätzung schon bei der Größe der Schäden an. Wie groß muss ein Kratzer sein, damit er nicht mehr als Gebrauchsspur, sondern schon als Schaden gilt? Deshalb ist es ratsam, bei der Abgabe des Fahrzeuges gemeinsam ein Protokoll anzufertigen, in dem alle eventuellen Schäden dokumentiert sind.
Leasing Versicherung
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, bei Beginn des Leasingvertrages eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung abzuschließen, die alle Schäden decken.
Allerdings ist hier zu beachten, dass ein Fahrzeug durch einen Unfall grundsätzlich an Wert verliert. Die Versicherung ersetzt allerdings nur den Wert, den es kosten würde, das Fahrzeug in gleichem Zustand wiederherzustellen. Dieser Wiederbeschaffungswert liegt oft unter dem vertraglich vereinbarten Restwert. In diesem Fall muss der Leasingnehmer die Differenz selbst aufbringen. Doch auch gegen diesen Fall können Sie sich versichern: Die sogenannte GAP-Versicherung kommt genau für diese Finanzierungslücke (Gap: Englisch für Lücke) auf. Dazu lohnt sich oft eine Restschuldversicherung, die die Raten übernimmt, falls der Leasingnehmer arbeitslos wird oder erkrankt.
Kaskoversicherung
Werkstattkosten
Wer für die Werkstattkosten der Reparaturen am Fahrzeug aufkommt, hängt grundsätzlich vom Leasingvertrag ab. Sogenannte Nettoleasingverträge regeln nur die Miete des Fahrzeuges. Alle Reparaturen oder der Ersatz von Verschleißteilen liegt hier in der Verantwortung des Leasingnehmers. Haben Sie zusätzlich einen Bruttoleasingvertrag inkl. Wartungsvertrag abgeschlossen, erhalten Sie eine Art Komplett-Paket: Hier übernimmt die Leasingfirma alle Reparaturen und wahlweise auch den Ersatz von Verschleißteilen und Reifen. Auch regelmäßige Inspektionen, die zum Beispiel durch das Scheckheft vorgeschrieben werden, übernimmt in diesem Fall der Leasinggeber.
Diebstahl
Auch den „Worst Case“, einen Diebstahl, sollten Sie bedenken: Sollte das Leasingfahrzeug gestohlen werden, springt für gewöhnlich die Kaskoversicherung ein und begleicht den Schaden. Allerdings ist der Fahrzeughalter hier in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich entwendet wurde. Diesen Beweis zu bringen ist ohne Zeugen manchmal gar nicht so einfach. Auf alle Fälle muss das Leasingunternehmen unverzüglich über den Diebstahl in Kenntnis gesetzt werden. Kommt er dieser Pflicht aus irgendeinem Grund nicht nach, kann der Leasinggeber keine Regulierungsanzeige bei der Versicherung geben. Im Extremfall bedeutet das, dass der Kunde selbst für den Schaden aufkommen muss. Er muss also in diesem Fall das Fahrzeug ersetzen. Zahlt die Vollkaskoversicherung bei Diebstahl, erstattet sie aber auch nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und nicht den im Vertrag festgelegten Restwert. Deshalb lohnt es sich, eine Versicherung gegen Diebstahl abzuschließen. In diesem Fall bezahlt die Versicherung den Restwert.